Zum Hauptinhalt springen
EmpCo-konform
EmpCo-konform werden
EmpCo-Konformität ab 27.09.2026 · in 65 Tagen verbindlich

Vor dem 27.09.2026 EmpCo-Audit

Wir prüfen Ihre Website systematisch gegen alle EmpCo-Verbote der EU-Richtlinie 2024/825, markieren die Fundstellen und nennen zu jeder die Rechtsgrundlage. Reine Prüfung, keine Rechtsberatung.

Konformitäts-Check startenMehr über EmpCo
EU-Richtlinie 2024/825die neuen Per-se-VerbotePDF-Audit-ReportFundstelle + Rechtsgrundlage

So werden Sie EmpCo-konform

Drei Schritte vom Status quo zur revisionssicheren Compliance-Akte — inklusive Dokumentation für den Abmahnungs-Fall.

  1. Audit Ihrer Website

    Automatisierter Scan aller relevanten Marketing-Aussagen gegen die neue Per-se-Verbote (Anhang I Nr. 2a, 4a, 4b, 4c, 10a, 23d) plus Art. 6 Abs. 2 Buchst. d UGP-RL — inkl. Score, Ampel und PDF-Report.

  2. Fundstellen mit Rechtsgrundlage

    Für jede markierte Aussage zeigt der Report die genaue Fundstelle und die einschlägige Rechtsgrundlage (Anhang-I-Nummer bzw. Art. 6 UGP-RL). Auf dieser Basis entscheiden Sie selbst, welche Aussage Sie belegen, überarbeiten oder entfernen. Eine Reformulierung oder Rechtsberatung leistet empcora nicht.

  3. Dokumentation für den Abmahn-Fall

    Sie erhalten eine versionierte Compliance-Akte (PDF + JSON-LD-Audit-Trail) — falls Abmahner oder Wettbewerbszentralen anfragen, können Sie die durchgeführte Prüfung lückenlos belegen.

Drei Zahlen zur EmpCo-Story

53 %
der untersuchten EU-Umweltaussagen waren vage, irreführend oder unbegründet (40 % zusätzlich unbegründet)
Quelle: EU-Kommission, CPC-Sweep 2020 zu Umweltaussagen (Pressemitteilung IP/21/269 vom 28.01.2021)
bis 4 %
Jahresumsatz je Mitgliedstaat — gesetzl. Höchstmaß, nur EU-koordiniert (kein Regelfall)
Quelle: Artikel 13 UGP-RL 2005/29/EG i.d.F. der Richtlinie (EU) 2019/2161 i.V.m. CPC-VO (EU) 2017/2394, umgesetzt im jeweiligen nationalen UWG-Regime
27.09.2026
Stichtag der nationalen Anwendung
Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo)

Alle Zahlen wurden bewusst vorsichtig formuliert und sind mit der Originalquelle versehen — Redaktionen können die Statistiken mit Quelle weiterverwenden.

Häufige Fragen zur EmpCo-Konformität

Was genau ist die EmpCo-Richtlinie 2024/825?

Die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel — kurz EmpCo (Empowering Consumers) — ändert die UGP-Richtlinie 2005/29/EG. Sie ist nach nationaler Umsetzung (Frist 27.03.2026) ab dem Anwendungs-Stichtag 27.09.2026 vollumfänglich anzuwenden und verbietet unter anderem unbelegte allgemeine Umweltaussagen, irreführende Nachhaltigkeitssiegel und künstliche Obsoleszenz-Behauptungen.

Welche Aussagen sind konkret betroffen?

Anhang I der UGP-Richtlinie wurde durch EmpCo um mehrere neue Per-se-Verbote (Nr. 2a, 4a, 4b, 4c, 10a, 23d) ergänzt — dazu kommt Art. 6 Abs. 2 Buchst. d UGP-RL. Erfasst werden u.a. pauschale Begriffe wie „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „nachhaltig" ohne kontrollierbare Belege, unzulässige CO2-Kompensations-Claims, Eigen-Siegel ohne Drittprüfung sowie Behauptungen zur Haltbarkeit, die nicht der Realität entsprechen.

Wer haftet — Geschäftsführung, Marketing oder Agentur?

Verantwortlich ist regelmäßig das werbende Unternehmen selbst. Die Agentur kann sekundär mithaften, befreit die Geschäftsführung aber nicht. Relevant für den Sorgfaltsnachweis ist, ob die zugrunde liegenden Aussagen dokumentiert sind (Quelle/Datum/Score) — das Audit-PDF hält genau diese Fundstellen mit Rechtsgrundlage fest.

Welche Sanktionen drohen ab 27.09.2026?

Artikel 13 UGP-RL 2005/29/EG i.d.F. der Richtlinie (EU) 2019/2161 i.V.m. der CPC-VO (EU) 2017/2394 sieht „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen vor. Das gesetzliche Höchstmaß liegt bei bis zu 4 % des Jahresumsatzes im betroffenen Mitgliedstaat — und nur bei EU-weit koordinierten CPC-Verfahren (Art. 21 VO 2017/2394, in DE § 19 UWG), nicht als Regelfolge. Die Regelfolge im Einzelfall ist Abmahnung, Unterlassung und ggf. Schadensersatz; UWG-Abmahnungen durch Wettbewerber und Wettbewerbszentralen mit Unterlassungsansprüchen und Vertragsstrafen kommen hinzu.

Wie lange dauert die Prüfung mit Ihrem Tool?

Der initiale Scan einer Website läuft typischerweise unter 60 Sekunden. Sie erhalten Score, Ampel und alle markierten Stellen mit Rechtsgrundlage. Die nachgelagerte Überarbeitung und Beleg-Arbeit erledigen Sie (oder Ihre Kanzlei) selbst — sie liegt erfahrungsgemäß bei 2–4 Stunden für durchschnittliche Mittelstandsseiten. empcora prüft und markiert nur; es reformuliert nicht und ersetzt keine Rechtsberatung.

Reicht der Scan als rechtlicher Nachweis?

Das Audit-PDF dokumentiert Prüfdatum, Versionierung und gefundene Treffer revisionssicher und ist als Bestandteil Ihrer Compliance-Akte konzipiert. Es ersetzt keine Einzelfall-Rechtsberatung — viele Kunden nutzen den Report jedoch als Grundlage für das Mandat bei ihrer Kanzlei.

Was passiert bei jährlichen Aussagen-Änderungen?

Da sich Aussagen mit jedem Content-Release ändern können, bleibt eine Dokumentation nur aktuell, wenn sie fortgeschrieben wird — etwa über eine quartalsweise Re-Scan-Routine oder eine Prüfung bei größeren Releases. Sie können Re-Scans bei uns sowohl ad hoc als auch über Webhook anstoßen — die Compliance-Akte wird dabei fortgeschrieben.

Funktioniert das auch für englischsprachige Seiten?

Ja, eine EN-Engine ist live. Die neue Per-se-Verbote in Anhang I sind richtlinienweit identisch; nur die nationalen Sanktions- und Verfahrensvorschriften unterscheiden sich. Der Report kennzeichnet pro Treffer das relevante Rechtsregime (DE-UWG, AT-UWG, FR-Code de la consommation, …).

Bereit für den Konformitäts-Check?

Starten Sie den automatisierten Scan jetzt — Ergebnis in unter 60 Sekunden, kein Account erforderlich.

Konformitäts-Check starten